Rechtsirrtum: Gewinnspiele von Pharmaunternehmen im Internet sind stets unzulässig
Folge 3 unserer Serie: „Die populärsten Rechtsirrtürmer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“:
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Verbot, produktbezogene Werbung für Arzneimittel mit Gewinnspielen zu machen. Maßnahmen der reinen Unternehmenswerbung fallen jedoch nicht unter heilmittelrechtliche Werbeverbote.
